Gemeindeabstimmung
Gemeinde Tuggen
GEMEINDEABSTIMMUNG
Am 9. Februar 2025 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die untenstehende Gemeindeabstimmung statt:
Urnenabstimmung über die an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 behandelten Sachgeschäfte:
• Beschlussfassung über die Statutenrevision des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
• Beschlussfassung über eine Ausgabenbewilligung für die Erstellung von bezahlbarem Wohnen im Alter auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 529 an der Stockbergstrasse 9 Eidgenössische Volksabstimmungen:
• Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative) » Traktanden, welche der Urnenabstimmung unterliegen, unterstehen dem Transparenzgesetz (TPG) SRSZ 140.700. Ort und Zeit der Urnenöffnung ist auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen, die das 18. Altersjahr erfüllen, in der Gemeinde Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Für die briefliche Stimmabgabe gilt die Verordnung zum Wahlund Abstimmungsgesetz vom 19. Oktober 1999 (SRSZ 120.111).
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei.
8856 Tuggen, im Dezember 2024 Im Namen des Gemeinderates: Gemeindepräsident René Knobel Gemeindeschreiber Andreas Rusterholz