ffentliches Inventar W. Muff
Öffentliches Inventar
Über den Nachlass des am 04.05.2024 verstorbenen Muff Walter, geb. 15.10.1954, Neuenkirch LU und Rapperswil-Jona SG, wohnhaft gewesen in 8852 Altendorf SZ, Mülibach 12, ist vom Einzelrichter der March mit Verfügung vom 18.06.2024 die Aufnahme des öffentlichen Inventars gemäss Art. 580 ff ZGB und § 42 ff EGzZGB angeordnet worden.
Es werden daher die Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, und die Schuldner des Erblassers aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden bis 29.07.2024 beim Notariat March in 8853 Lachen SZ schriftlich anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben den Gläubigern, deren Forderungen deshalb nicht in das Inventar aufgenommen worden sind, weil sie deren Anmeldung versäumt haben, weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, soweit sie nicht durch Pfandrechte gedeckt sind.
Die Schuldner und Gläubiger im Besitze von Faustpfändern, welche es unterlassen, eine Eingabe zu machen, werden mit Ordnungsbussen bestraft.
Alle Personen, die Sachen des Verstorbenen besitzen (einschliesslich offene und geschlossene Depots), haben diese der unterzeichneten Amtsstelle innert der gleichen Frist schriftlich zu melden.
Lachen SZ, 26. Juni 2024 NOTARIAT MARCH