Das Gesuch für eine neue Konzession ist eingereicht
Franziska Kohler
Noch 15 Jahre bleiben bis zum Auslaufen der Konzession für das Kraftwerk Wägital im Jahr 2040. Am 17.Januar hat die AG Kraftwerk Wägital (AKW) mittlerweile fristgerecht ein Gesuch zur Erneuerung der Konzession eingereicht – wie das Schwyzer Umweltdepartement in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kantonsräte Urs Rhyner (FDP, Schindellegi) und Ralf Schmid (SVP, Schübelbach) zur Thematik «Heimfall Kraftwerk Wägital» schreibt.
Das Gesuch der aktuellen Kraftwerkbetreiber bildet gemäss Umweltdepartement die Grundlage für die formelle Prüfung sowie für die weiteren Verhandlungen über die Bedingungen einer Neukonzessionierung. Der Bezirk March habe zu diesem Zweck eigens eine Arbeitsgruppe «Konzession Wägital» einberufen (wir berichteten). An dieser sei auch der Kanton beteiligt. Das Ziel: Eine gemeinsame Vision und tragfähige Grundlage für einen neuen Konzessionsvertrag zu erarbeiten. Mittlerweile seien auch Gespräche zwischen den Kraftwerkbetreibern (Axpo Power AG und das EW der Stadt Zürich) und dem Bezirk aufgenommen worden – informiert das Umweltdepartement zur Frage der beiden Kantonsräte, ob bereits Verhandlungen laufen. Es soll sich eine sachgerechte und für alle Seiten tragbare Lösung entwickeln.
Langfristiger Nutzen aushandeln
Doch wie möchte der Regierungsrat zu den bestmöglichen Voraussetzungen zur Konzessionserneuerung gelangen? Für den Regierungsrat ist klar: Er möchte aus der neuen Konzession einen langfristigen Nutzen für den Kanton und insbesondere die Region March aushandeln. Dazu gehören eine «verstärkte regionale Mitbestimmung », «die Prüfung einer Beteiligung des Bezirks March oder weiterer Akteure an der künftigen Trägerschaft. » Und nicht zuletzt: «Die Verankerung von Vorzugskonditionen für die regionale Stromversorgung», so das Umweltdepartement.
Damit konkretisiert der Regierungsrat seine Antwort auf eine Interpellation von Urs Rhyner und anderen Mitunterzeichnenden von 2023 zu die-ser Thematik. Darin heisst es, dass der Regierungsrat seine Genehmigung der durch die Bezirke erteilten Konzessionen abhängig von einem angemessenen Quantum Selbstkostenenergie machen könne, das dem Kanton zur Verfügung gestellt wird. Zudem könne er auf einem Vorzugsrecht oder einem Mitbeteiligungsrecht für die am auszunützenden Gewässer liegenden Bezirke und Gemeinden bestehen. Allerdings sind diese Verhandlungssache. Sie werden von der Arbeitsgruppe «Konzession Wägital» eingebracht.
Option Heimfall besteht weiterhin
Also ist ein möglicher Heimfall bereits vom Tisch? Darauf möchte sich der Regierungsrat nicht festlegen. Es ist «Aufgabe des Bezirks March als Konzessionsgeber – in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton – auch alternative Szenarien im Blick zu behalten», so die Antwort. Hierzu hatte der Kanton bereits grundsätzliche Überlegungen angestellt, wie der Beantwortung der Interpellation von 2023 zu entnehmen ist. Darin heisst es, dass im Fall keiner neuen Erteilung der Konzession nach ihrem Ablauf die Anlagen je zur Hälfte an den Bezirk und den Kanton fallen würden.
Dies gilt es allerdings gründlich zu prüfen – denn neben dem Nutzen würden, grob gesagt, auch allfällige Risiken an den Kanton und den Bezirk fallen. Stichwort: Sanierung Wasserkraft, Hochwasserschutz und künftige Umweltverträglichkeit.
Um diesbezüglich für die Erneuerung der Wasserrechtskonzession bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, laufen bereits Arbeiten und werden Synergien zwischen den Projekten gezielt genutzt. «Ohne diese begleitenden Massnahmen könnte das Leitverfahren verzögert oder gar blockiert werden», so das Umweltdepartement. Die langfristige Nutzung der Wasserkraft sei für den Regierungsrat jedoch von zentraler Bedeutung.
Die aktuellen Betreiber der AG Kraftwerk Wägital möchten eine Neukonzessionierung nach 2040. Erste Gespräche mit dem Bezirk March laufen bereits. Die Option Heimfall ist aber noch nicht vom Tisch.