Regierung will Bestattung für Sternenkinder vereinheitlichen
Robin Furrer
Der Verlust des Kindes während der Schwangerschaft ist nicht nur tragisch, sondern kann unter gewissen Umständen bei der Bestattung zu noch mehr Aufwand führen. Dies, weil Totgeburten gemäss Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen zwar ein Anrecht auf eine Bestattung ha-ben, Fehlgeburten aber nicht.
Von einer Totgeburt wird in der Verordnung gesprochen, wenn das Kind ohne Lebenszeichen zur Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestations-alter von mindestens 22 Wochen aufweist. Bei einer Fehlgeburt hingegen unterschreitet das Kind das Gewicht von 500 Gramm oder hat keine 22 Wochen vollendet.
Handhabung klar regeln
Mittels eines Postulats will Kantonsrätin Andrea Burtschi (Die Mitte, Buttikon) zusammen mit drei Mitunterzeichnenden Gleichberechtigung schaffen. «Schätzungsweise 1 bis 2 Prozent der Schwangerschaften enden in einem späten Abort», sagen die Postulanten.
Auch wenn die Problematik auf den ersten Blick nicht dramatisch zu sein scheint, sei es umso wichtiger, die Handhabung in der Verordnung klar zu regeln, da dieses Ereignis eher selten sei. «In dieser belastenden Zeit sollten Familien nicht um einen würdigen Abschied von ihrem Kind kämpfen müssen», sind die Postulanten überzeugt.
So sieht es auch der Regierungsrat und befindet die Anliegen und Argumentationen als gerechtfertigt. Auch wenn eine Änderung aus rechtlicher Sicht nicht nötig wäre: Die Verordnung – die übrigens auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt ist – sei nicht so einschränkend zu verstehen, daher nehmen diverse Schwyzer Gemeinden und Bezirke bereits keine Unterscheidung zwischen Fehl- und Totgeburten vor, wie der Regierungsrat erklärt.
«In verschiedenen Reglementen zum Bestattungs- und Friedhofwesen auf Gemeinde- und Bezirksebene sind sodann Fehl- und Totgeburten erwähnt oder der Ausdruck Sternenkinder als Sammelbegriff für Fehlund Totgeburten enthalten», sagt der Regierungsrat. Trotzdem könne die Schwyzer Regierung den Wunsch nach einer eindeutigen Regelung nachvollziehen und beantragt dem Kantonsrat, das Postulat als erheblich zu erklären.
Die Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofswesen stellt Fehl- und Totgeburten nicht gleich. Obwohl viele Kommunen dies in der Praxis bereits trotzdem machen, möchte die Regierung eine eindeutige Regelung.
«In dieser belastenden Zeit sollten Familien nicht um einen würdigen Abschied von ihrem Kind kämpfen müssen.»