Die Erhebung von Gebühren wird gesetzlich neu geregelt
Der Schwyzer Regierungsrat legt betreffend Gebührenerhebung wie angekündigt eine Teilrevision des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (FHG) und des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden (FHG-BG) vor. Ein neuer Abschnitt «Gebühren» soll das kantonale Finanzhaushaltsgesetz ergänzen, wie der Regierungsrat gestern mitteilte.
Bisher sind die Grundsätze für die Festlegung und Anpassung von Gebühren auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen verankert. Mit der Teilrevision des FHG soll die Rechtssicherheit verbessert werden. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2028 hatte die Gemeinden und den Kanton zur Überprüfung der Gesetzesgrundlagen veranlasst (wir berichteten).
Parkierer in Reichenburg wehrte sich bis vor Bundesgericht
Im Urteil des Bundesgerichts vom 12.Oktober 2018 hielt das Bundesgericht fest, die Gemeinde Reichenburg habe das Legalitätsprinzip verletzt. Für die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund hatte die Grundlage gefehlt. Die Gemeinde hatte per 1.April 2015 ein Parkplatzkonzept eingeführt, wonach alle Parkkarten gebührenpflichtig wurden. Eine kostenlose Ausstellung war nicht mehr möglich. Um einen öffentlichen Parkplatz nut-zen zu dürfen, war neu eine Jahresparkkarte für 800 Franken bei der Gemeinde zu erwerben.
Ein bisheriger Inhaber einer kostenlosen Parkkarte erhob bei der Gemeinde Anspruch auf weitere gebührenfreie Nutzung von Parkplätzen. Nachdem der Gemeinderat dies abgelehnt hatte, zog er seine Beschwerde bis ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht entschied, dass das längere Abstellen von Autos auf öffentlichem Grund «gesteigerter Gemeingebrauch » sei. Die Folge des Entscheids ist, dass nun schweizweit beim Parkieren auf öffentlichem Grund zwischen Kontroll- und Benützungsgebühren zu unterscheiden ist.
Keine neuen Gebühren
Wie die Staatskanzlei in ihrer gestrigen Mitteilung zur Vorlage schreibt, will der Regierungsrat mit der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes nun «die wichtigsten Eckpfeiler» für die Gebührenerhebung und -bemessung definieren. Also etwa, wer wofür Gebühren festlegen kann und wie hoch die Tarife angesetzt sein dürfen. Die Formulierungen sind allgemein gehalten. Parkplätze werden in der Vorlage nicht ausdrücklich erwähnt.
Wie die Staatskanzlei weiter festhielt, werden mit der Vorlage keine neuen Gebühren eingeführt oder Gebührentarife angepasst.
FDP bleibt kritisch
Gemäss Bericht des Regierungsrats begrüssten die Schwyzer Gemeinden und Bezirke im Vernehmlassungsverfahren die Vorlage. Unter den Parteien habe sich einzig die FDP kritisch geäussert. Sie befürchte durch die Ermächtigung der Exekutiven zur Festlegung von Tarifen eine «unkontrollierbare Gebührenpraxis ». (mri)
Eine Beschwerde gegen das 2015 in Reichenburg eingeführte Parkplatzkonzept hat weitreichende Folgen. Das Bundesgericht verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung auf öffentlichem Grund.