Steinfabrikareal: «Jetzt muss der Gemeinderat handeln»
Andreas Knobel
Irene Herzog-Feusi ist erleichtert. Eben hat die Präsidentin des Bürgerforums Gemeinde Freienbach das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts erhalten. Dieses bestätigt das Beschwerderecht des Bürgerforums und verlangt vom Gemeinderat Freienbach eine Neubeurteilung und Neufestlegung des Gewässerraums auf dem Steinfabrikareal in Pfäffikon, wie das Bürgerforum gestern in einer Medienmitteilung darlegt.
Für das Steinfabrikareal habe der Gemeinderat Freienbach in der Teilnutzungsplanung vom Mai 2022 die erforderliche Interessenabwägung zu den Gewässerräumen und Naturgefahren nicht durchgeführt. Ohne genügende Auseinandersetzung mit den Rechtsvorgaben sei nur ein minimalster Gewässerraum von 15 Metern ausgeschieden worden.
Das darf als Erfolg des Bürgerforums gewertet werden. Seit seinem zehnjährigen Bestehen verfüge das im Februar 2007 gegründete Bürgerforum Freienbach über das Verbandsbeschwerderecht in Zonenplangeschäften. Dies sei mit dem jüngsten Entscheid des Verwaltungsgerichts klar bestätigt worden.
Urteil listet Versäumnisse auf
Schon der Schwyzer Regierungsrat ha-be im Beschwerdeverfahren zur Teilzonenplanrevision der Gemeinde Freienbach vom Frühling 2022 beanstandet, der westliche Streifen des BLN-Gebiets Nr. 1405 werde durch die heutigen Nutzungen des Steinfabrikareals beeinträchtigt, die Gewässer raumausscheidung und die Revital isierungsplanung gäben Anlass zur Prüfung, wie diese Beeinträchtigungen rückgängig gemacht werden könnten. Und: «Die Gemeinde hätte vorab prüfen müssen, wie viel Raum die dort vorgesehene Revitalisierung benötigt», wie Herzog-Feusi aus dem Urteil zitiert. Der Gemeinderat hätte aufzeigen müssen, welche Revitalisierungsmassnahmen in welchem Zeitraum geplant seien und wie hoch der Nutzen die-ser Massnahmen sei. Ausserdem hätten Begründungen gefehlt, ob auch «zum Schutz bzw. zur Behebung von Beeinträchtigungen des BLN-Objektes Nr. 1405 ein erhöhter Gewässerraum ausgeschieden werden müsse». Er habe auch «nicht abgeklärt, ob ein erhöhter Gewässerraum aufgrund des Schutzes vor Hochwasser oder der Gewässernutzung angezeigt sei», hält Herzog-Feusi weiter fest.
Gemeinde muss nachbessern
Zum Verwaltungsgerichtsurteil ist es gekommen, weil der Gemeinderat gegen den Rückweisungsbeschluss des Regierungsrats Beschwerde erhoben hat, die nun aber abgewiesen wurde.
Insgesamt habe die Gemeinde «die öffentlichen Interessen des Gewässerschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits sowie die privaten Interessen» gegeneinander abwägen müssen, was jedoch nicht geschehen sei. Diese Vorgehensweise laufe demnach der Gewässerschutzverordnung zuwider und sei unzulässig.
Das Verwaltungsgericht verlange ausdrücklich, so das Bürgerforum in der Medienmitteilung weiter, dass die erforderliche Nachbesserung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde. Der Gemeinderat könnte das Steinfabrikareal allenfalls als getrenntes Teilzonenplangeschäft zur Abstimmung bringen. Voraussetzung sei aller-dings, «dass daraus keine nachteiligen Auswirkungen auf die noch verbleibenden Gebiete entstehen».
Erneute Neubesinnung fällig?
Irene Herzog-Feusi nennt dieses Gerichtsurteil einen «Silberstreifen am Horizont». Denn damit ergäbe sich eine weitere Chance für die längst überfällige, grundsätzliche Neubesinnung über die Nutzung des Steinfabrik areals als Naherholungsgebiet. Dies ganz im Sinne des Bürgerwillens, denn schliesslich sei im November 2006 – also vor bald 20 Jahren – der Umzonungsinitiative des Bürgerforums deutlich zugestimmt worden. Der damalige Auftrag an den Gemeinderat sei aber bis heute nicht korrekt umgesetzt worden. Auf Nachfrage ist für die Präsidentin des Bürgerforums deshalb klar: «Die Zeit ist reif – jetzt muss der Gemeinderat handeln!»
Das Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigt das Verbandsbeschwerderecht des Bürgerforums Freienbach und fordert eine Neubeurteilung und Neufestlegung des Gewässerraums auf dem Steinfabrikareal in Pfäffikon.