Bezirk Höfe regelt Hochwasserschutz und Gewässerpflege – Abstimmung nötig
Patrizia Baumgartner
Der Bezirk Höfe gilt im Kanton als Vorbild für Hochwasserschutz und Gewässerrevitalisierung. Nach den Hochwassern 2016 und 2018 übernahm der Bezirk, sobald es gesetzlich möglich war, die Verantwortung für den Unterhalt der Fliessgewässer sowie den Bau und die Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen.
Diesem Vorhaben stimmten die Höfner 2019 an der Urne mit fast 86 % Ja-Anteil zu. Seitdem ist im Bezirk Höfe betreffend Hochwasserschutz viel passiert. An der bevorstehenden Bezirksgemeinde wird unter anderem die Bauabrechnung «Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Sarenbach» präsentiert.
Reglement abgedruckt
Nun soll der Unterhalt aller Fliessgewässer auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden. Deshalb wurde ein Unterhaltsreglement ausgearbeitet und formuliert, das die Rechte und Pflichten des Bezirks, wie auch der privaten Grundeigentümer, in verschiedenen Zonen regelt.
In der aktuellen Botschaft des Bezirks Höfe ist das gesamte Reglement auf sieben Seiten wiedergegeben, es soll an der Bezirksgemeinde vom 23. April an die Urne überwiesen werden, wo die Stimmbürger im September das letzte Wort haben.
Alle Höfner bezahlen an Projekte
Im Vorfeld gaben Bezirksrat Edgar Reichmuth und der Technische Leiter Umwelt Thomas von Atzigen Hintergrundinformationen, weshalb das neue Reglement für offene Fliessgewässer im Bezirk Höfe nötig ist.
Grundsätzlich gehe es darum, alle Gewässerbauten und Massnahmen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dafür fragte man sich: Was gehört alles zum Unterhalt der Fliessgewässer? Und wie wird der Unterhalt entlang der verschiedenen Grundstücksarten geregelt? Bezirksrat Edgar Reichmuth findet die Regelung mit dem einheitlichen Reglement fairer. So bezahlen alle Bewohner des Bezirks Höfe mit ihren Steuern an den Unterhalt und nicht nur die direkten Anstösser. Von den Massnahmen profitieren schliesslich auch alle.
Heckenpflege von Bezirk finanziert
Thomas von Atzigen, Technischer Leiter Umwelt, befasste sich bereits in den letzten Jahren mit der Sanierung und den Hochwasserschutz-Massnahmen am Sarenbach und bereitet auch die anstehenden Projekte vor.
Er berichtet von positiven Erfahrungen: «Seit der Bezirk alle Bäche übernommen hat, gab es nur sehr wenig Widerstand im Siedlungsgebiet.» Manchmal ist unklar, wo die Unterhaltsverantwortung des Bezirks und die private Unterhalftspflicht beginnt. Es gebe natürlich auch Spezialfälle, wenn ein Haus beispielsweise seine Fundation direkt am Bach hat oder auch mit bestehenden ufernahen Sitz- und Parkplätzen. «Wir sind verantwortlich für den Hochwasserschutz, aber nicht für die privaten Bauten im Gewässer», präzisiert von Atzigen.
Im neuen Reglement wird unterschieden zwischen Landwirtschaftszone, Wald, Naturschutzgebiet oder eben Siedlungsgebiet entlang der Gewässer. «Eingedolte Bäche gehen uns nichts an, wir kontrollieren lediglich den Hochwasserschutz», betont der Technische Leiter, «wir können jedoch Hinweise geben und bei Neubauten bzw. der Planauflage eingreifen».
Im Wald gilt es die Bachläufe natürlich zu halten und auf Verbauungen zu verzichten, dort ist man sehr zurückhaltend mit Unterhaltsmassnahmen. Das gleiche gilt fürs Naturschutzgebiet, hier arbeitet man eng mit dem kantonalen Amt für Wald und Natur zusammen. Entlang von Landwirtschaftsland sind Revitalisierungen möglich und auch geplant. «Hecken an den Gewässern sind wichtig für die Vernetzung der Lebensräume», betont Thomas von Atzigen. Da sich der Bezirk Höfe sich dessen bewusst ist und die Heckenpflege eine aufwändige Sache ist, beteiligt sich der Bezirk Höfe finanziell an diesen Unterhaltsarbeiten entlang der Flussläufe oder sogar im ganzen Gewässerraum selbst. Dieses Vorgehen stiess bisher auf viel Gegenliebe. Durch das neue Unterhaltsreglement werden keine neue Stellen im Bezirk geschaffen. Entlang des Siedlungsgebiets werden meist die Mitarbeiter der Gemeindewerkhöfe eingesetzt oder auch lokale Gärtnerfirmen hinzugezogen. «Es läuft gut, wir arbeiten mit den Bauern und den Grundeigentümern oder Forstbetrieben zusammen», bilanziert von Atzigen. «Viele wissen nicht, dass sie sich bei Problemen an den Bezirk Höfe wenden können», sagt Bezirksrat Reichmuth und betont: «Bitte melden Sie sich, wenn Arbeiten an einem Bach-lauf nötig sind.»
Im Herbst startet Krebsbach
Es stehen noch einige Hochwasserschutzprojekte im Bezirk Höfe an. Nach der positiven Abstimmung zum Krebsbach kann der Start – nach rund zwei Jahren Verzögerungen durch Einsprachen – im Siedlungsprojekt voraussichtlich im Herbst stattfinden. «Es ist ein riesiges Projekt, jetzt läuft die Planungsphase», auch beim Bund wurde bereits die Vorprüfung für die anstehenden Massnahmen eingereicht.
Letztes Jahr abgeschlossen wurden die Arbeiten am Grenzbach zu Richterswil. In künftigen Jahren folgen auch noch Hochwasserschutzprojekte zum Würzbach, Chüngentobelbach, am Sagenbach sowie am Friesischschwandbach (voraussichtlich als Sachgeschäft).
Eines ist klar: Mit dem neuen Unterhaltsreglement sorgt der Bezirk Höfe für klare Zuständigkeiten im Hochwasserschutz – und stellt die Weichen für eine sichere und trockene Zukunft.
200. ordentliche Bezirksgemeinde, Mittwoch, 23. April, 19.30 Uhr, Maihofsaal in Schindellegi
Sachvorlage im Bezirk Höfe: Unterhaltsreglement für offene Fliessgewässer soll an der Bezirksgemeinde an die Urne überwiesen werden.
«Seit der Bezirk alle Bäche übernommen hat, gab es nur sehr wenig Widerstand im Siedlungsgebiet.»
Thomas von Atzigen
Technischer Leiter Umwelt