Gericht verurteilt Raser
Caroline Leutwiler
Am Freitag fand die Hauptverhandlung im Bezirksgericht Höfe in Freienbach statt. Der 21-jährige Schweizer wirkte jung in seinem braunen Kapuzenpullover. Er kam in Begleitung seines Verteidigers und seiner Mutter. Die Staatsanwältin war nicht vor Ort.
106 km/h in Wilen
Dem Angeklagten werden mehrere qualifizierte, grobe und vorsätzliche Verletzungen der Verkehrsregeln zur Last gelegt. Am 10. März 2023 wurde der damals 19-Jährige mit dem Auto in Wilen mit einer Geschwindigkeit von 106 km/h geblitzt, statt der erlaubten 50 km/h. Er wollte das Beschleunigungsverhalten des Autos seinem Beifahrer demonstrieren. Eine Woche später wurde er mit dem Motorrad in Affoltern am Albis und Türlen viermal geblitzt. Einmal mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h bei erlaubten 80 km/h. Zwei Wochen später fuhr er auf der Autobahn 20 km/h zu schnell. Des Weiteren klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes und Konsums von Marihuana an.
Die Verhandlung im abgekürzten Verfahren begann mit der Befragung des Angeklagten. Der junge Mann zeigte sich reuig und erklärte sich in allen Anklagepunkten für schuldig.
Verurteilung gemäss Anklage
Er könne sich nicht mehr erklären, weshalb er innerhalb eines Mona-tes so oft viel zu schnell gefahren sei. Sein Verhalten wäre nicht sinnig gewesen. Er hätte den Führerausweis auf Probe verloren. Cannabis rauche er keines mehr. Nach 15 Minuten zog sich das Gericht zur Beratung zurück.
Das Gericht verurteilte den Raser gemäss Anklage. Er bekam eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eine Geld-strafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 1920 Franken. Freiheits- und Geldstrafe sind bedingt auf zwei Jahre. Zudem muss er Verfahrenskosten von 22 668 Franken bezahlen. Der Angeklagte ist heute im 3.Lehrjahr. Die Verfahrenskosten will er mittels Raten abstottern.
Innerhalb eines Monates ist ein damals 19-jähriger Mann mehrmals viel zu schnell gefahren und geblitzt worden.
Der junge Mann zeigte sich reuig und erklärte sich in allen Anklagepunkten für schuldig.