Asylzentrum: Mit Beschwerde gegen Urnengang abgeblitzt – Baugesuch folgt
Ruggero Vercellone
Die am 27. August 2023 erfolgte Abstimmung über den Kredit von fast 2,9 Mio. Franken für die Erstellung einer Asylunterkunft auf dem Tischmacherhof in Galgenen war korrekt. Das Ergebnis (807 Ja gegen 777 Nein) muss nicht nachgezählt werden, wie das der Galgener Bürger Bruno Pfister mit einer Beschwerde bis vor Bundesgericht verlangt hatte.
Der Beschwerdeführer, der das Sekretariat des Bürgerforums der Gemeinde Freienbach betreut und bei seiner Beschwerde von Bürgerforum-Präsidentin Irene Herzog-Feusi unterstützt wurde, drang mit keinem seiner Anliegen beim Bundesgericht durch, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Pfister hatte unter anderem verlangt, dass nebst einer Nachzählung des Abstimmungsergebnisses auch geprüft werden soll, ob alle Stimmrechtsausweise eigenhändig unterschrieben worden seien. Zudem sollte zur Überprüfung der persönlichen Stimmabgaben ein unabhängiges graphologisches Gutachten eingeholt werden. Im Weiteren verlangte er Zeugenbefragungen und strafrechtliche Verfolgungen von Personen, die das Abstimmungsergebnis möglicherweise manipuliert hätten. Dass am knappen Abstimmungsergebnis gezweifelt werden müsse, lasse sich auch anhand der im Vorfeld der Abstimmung überwiegend ablehnenden Stellungnahmen in Leserbriefen und in Gesprächen folgern.
Keine konkreten Anhaltspunkte aufgezeigt
Auf die Forderung des Beschwerdeführers, Verantwortliche für einen Abstimmungsbetrug seien zu ermitteln und zu bestrafen, trat das Bundesgericht gar nicht ein. Es sei nicht zuständig, eine Strafuntersuchung zu eröffnen und zu führen. Anträge auf zusätzliche Beweiserhebungen (graphologisches Gutachten usw.) lehnten die Bundesrichter ab, da sich der relevante Sachverhalt mit hinreichender Klarheit aus den Akten ergebe.
Es gäbe keinen allgemeinen und unbedingten Anspruch auf Nachzählung knapper oder sehr knapper Abstimmungsergebnisse – ausser es lägen konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder für ein gesetzeswidriges Verhalten der zuständigen Organe vor. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass sich im Vorfeld von Abstimmungen eher Gegner als Befürworter einer Behördenvorlage bemerkbar machten. Der Beschwerdeführer hat laut Bundesgericht «keinerlei konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder für ein gesetzeswidriges Verhalten der zuständigen Organe glaubhaft gemacht, und es sind solche auch nicht ersichtlich.» Mit der Abweisung der Beschwerde sind dem Beschwerdeführer die Kosten von 1000 Franken auferlegt worden.
Urteil 1C_631/2023 vom 18. Februar 2025
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Abstimmung in Galgenen zum Baukredit für eine Asylunterkunft vollumfänglich ab.
«Keinerlei konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder für ein gesetzeswidriges Verhalten»
Aus dem Urteil des Bundesgerichts