Präventive Fahndung bei versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern
Die Beweise aus einer präventiven verdeckten Fahndung durften für die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern verwertet werden. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts bestätigt.
Der Mann argumentierte, die Voraussetzungen für eine verdeckte Fahndung seien nicht erfüllt gewesen und verlangte einen Freispruch. Dies hat das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil abgewiesen.
Gemäss Strafprozessordnung muss für eine verdeckte Fahndung unter anderem der Verdacht bestehen, dass ein Verbrechen oder Vergehen begangen wurde. Diese Bedingung sei nicht restriktiv auszulegen, schreibt das oberste Gericht. Eine verdeckte Fahndung sei nicht zwingend rechtswidrig, bevor ein Verdacht bestehe.
Eine Fahndung komme bei der Überwachung auf Dating-Sites zum Schutz von Minderjährigen häufig vor. Sie sei zulässig, wenn sie auf einer kantonalen Rechtsgrundlage beruhe. Sie müsse zudem die weiteren Anforderungen zur Einschränkung der Grundrechte erfüllen.