Bissige Konkurrenz für lokale Praxen?
Der Unteriberger SVP-Kantonsrat Adolf Fässler reichte am 13.Februar dieses Jahres eine Kleine Anfrage ein, in welcher er sich um die Existenz der einheimischen Zahnarztpraxen besorgt zeigte. «Die Schweiz und vor allem die steuergünstigen Orte, Ausserschwyz und Zug, werden zunehmend mit ausländischen Zahnärzten und Ketten überflutet», schrieb er. Vom Regierungsrat wollte er deshalb wissen, ob dieser die Kompetenz hat, die Neueröffnung von Zahnarztpraxen einzuschränken. Falls nicht, fragte er nach der zuständigen Behörde für die Bewilligungserteilung. Zudem wollte er wissen, wie viele Zahnarztpraxen es 2015 gab, und wie viele es heute in Ausserschwyz gibt.
«Es gibt keine Bewilligungspflicht für den Betrieb»
Das Departement des Inneren hat inzwischen auf die Kleine Anfrage geantwortet und erklärt: «Zahnärzte, welche in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons, auf dessen Gebiet sie ihren Beruf ausüben.» Im Kanton Schwyz gilt diese Bewilligungspflicht auch für Zahnärzte, die unter Aufsicht tätig sind. «Zahnärzte, welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen möchten, benötigen dafür zusätzlich eine Zulassung», schreibt das Departement in seiner Antwort weiter. Anders als bei Arztpraxen gibt es jedoch für Zahnarztpraxen keine Bewilligungspflicht für den Betrieb.
Weiter führt die Regierung aus: Die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung werde erteilt, sofern die Voraussetzungen des Medizinalberufegesetzes erfüllt seien. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben liege es deshalb nicht in der Kompetenz der Regierung, Berufsausübungsbewilligungen nicht zu erteilen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Genaue Anzahl Zahnarztpraxen in Ausserschwyz unbekannt
Die Regelung der Bewilligungsvoraussetzungen für Zahnärzte in eigener fachlicher Verantwortung liege grundsätzlich beim Bund, so das Department. Im Rahmen des geltenden Bundesrechts und kantonalen Rechts sei das Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) im konkreten Einzelfall für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung und für die Zulassung zuständig.
Bezüglich der letzten Frage von Kantonsrat Adolf Fässler schreibt das Departement, dass es unklar sei, wie viele Zahnarztpraxen es genau gibt, da diese keiner Betriebsbewilligungspflicht unterliegen. Allerdings gibt es Zahlen zur Anzahl der aktiven Berufsausübungsbewilligungen: Im Jahr 2015 lag diese in Ausserschwyz bei 45, heute sind es 91.
Ein SVP-Kantonsrat befürchtet, dass ausländische Zahnärzte die einheimischen Praxen bedrohen. Deshalb wollte er wissen, ob der Regierungsrat die Kompetenz habe, die Anzahl der Neueröffnungen zu reduzieren.