Mord soll nach dem Willen des Ständerats nicht mehr verjähren
Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Der Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz anpassen, trotz Bedenken.
Mit 34 zu 5 Stimmen und mit einer Enthaltung sagte er am Donnerstag Ja zu einer Vorlage, die seine Rechtskommission (RK-S) ausgearbeitet hatte. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber deutlich.
Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von 30 Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben gleichwohl auf Ablehnung.
Auch der Bundesrat äusserte Bedenken, wollte das Thema aber aufgreifen. Die Kommission hielt aber trotz Kritik mit knapper Mehrheit an ihrem Vorschlag fest. Nun hat der Nationalrat das Wort.