Der Weg für Arosa in die Swiss League ist frei
Kehrtwende im Fall EHC Arosa: Der Bündner Traditionsklub hat mit seinem Rekurs Erfolg und kann nun doch aufsteigen.
Mit dem Erreichen der Play-off-Halbfinals in der MyHockey League (MHL) hat der EHC Arosa am vergangenen Samstag das sportliche Kriterium für den Aufstieg in die zweithöchste Schweizer Eishockey-Liga erfüllt. Nun hat der neunfache Schweizer Meister (zuletzt 1982) auch neben dem Eis einen Erfolg zu verzeichnen.
Wie Swiss Ice Hockey am Donnerstag in einem Kommuniqué mitteilte, hat die Rekursinstanz der Swiss League entschieden, dass «die Aufstiegsvereinbarung des EHC Arosa in Bezug auf die ‹Arosa Ice Classics› angepasst wird und der Anlass weiterhin an einem spielfreien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden kann». Der EHC Arosa habe die überarbeitete Aufstiegsvereinbarung unterzeichnet und erfülle damit die Voraussetzungen für den Aufstieg.
Zunächst hatten die Bündner Mitte Dezember 2024 als einziger Klub die Kriterien für eine Lizenzerteilung erfüllt – darunter Wirtschaftlichkeit, sportliche Aspekte, Logistik, Infrastruktur, Sicherheit und der sportmedizinische Dienst. Gleichwohl liessen die Funktionäre aus Arosa die Frist am 24. Februar für die Unterzeichnung der Aufstiegsvereinbarung verstreichen.
Spielbetrieb wird nicht gestört
Der Klub in den Bündner Bergen pochte darauf, dass die «Arosa Ice Classics», ein Show-Event zwischen Weihnachten und Neujahr, das jedes Jahr ausgetragen wird, auch mit dem Aufstieg in die Swiss League ihren Platz im Vereinskalender behalten. Dies, obwohl die zweithöchste Liga den Spielbetrieb in der Altjahrswoche weiterführt.
Nun hat man sich darauf geeinigt, dass der Traditionsanlass, der für den EHC Arosa aus finanzieller Sicht sehr wichtig ist, weiterhin an einem spielfreien Tag ausgetragen werden darf, da es sich um «ein Freundschaftsspiel, dessen Durchführung an einem spielfreien Tag keinen Einfluss auf den Meisterschafts-Spielbetrieb hat», handelt, wie Swiss Ice Hockey mitteilte.
Die Rekursinstanz kam ausserdem zum Schluss, dass «die Bewilligung von Freundschaftsspielen nicht im Spielberechtigungsreglement geregelt, sondern Teil des normalen Spielbetriebs ist». Weiter schreibt Swiss Ice Hockey, die Beurteilung der finanziellen Lage obliege der Lizenzkommission der Swiss League, die für die Vergabe der Klublizenz gemäss Spielberechtigungsreglement zuständig sei. «In diesem Zusammenhang muss der EHC Arosa, wie alle anderen Klubs der Swiss League, das jährliche Saisonreporting bis spätestens am 15. Juli 2025 bei der Lizenzkommission einreichen, ehe eine definitive Erteilung der Lizenz erfolgt.»