Schweiz und EU sind sich materiell über künftige Beziehungen einig
Nach 197 Sitzungen haben die Schweiz und die EU die materiellen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen abgeschlossen. Die im Verhandlungsmandat definierten Ziele seien «in allen betroffenen Bereichen erreicht» worden, teilte der Bundesrat am Freitag mit.
Die institutionellen Fragen werden laut der Landesregierung direkt in die einzelnen Binnenmarktabkommen integriert, und die Regeln über die staatlichen Beihilfen gelten nur für drei spezifische Bereiche: Luftverkehr, Landverkehr und Strom. Der Service public sei «nicht betroffen».
Bei der Personenfreizügigkeit soll im Bedarfsfall eine Schutzklausel zur Anwendung kommen. Die Schweiz könne die Lohn- und Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmende «unter dauerhaftem Erhalt des derzeitigen Schutzniveaus gewährleisten», so der Bundesrat.
Kohäsionsbeitrag definiert
Ab 1. Januar soll die Schweiz wieder den vollen Zugang erhalten zu EU-Forschungsförderprogrammen wie Horizon Europe, wie es weiter hiess. Zudem sollen die Schweiz und die EU bereits vor dem Inkrafttreten des Pakets für einen sicheren und reibungslosen Betrieb der Stromnetze zusammenarbeiten.
In einer Übergangsphase soll die Schweiz zwischen 2025 und 2029 jährlich einen Kohäsionsbeitrag von 130 Millionen Franken leisten. Für den Zeitraum 2030 bis 2036 haben der Bundesrat und die EU einen jährlichen Betrag von 350 Millionen Franken vereinbart.
Parlament kann 2026 entscheiden
Im Frühling sollen die endgültigen Abkommenstexte paraphiert werden. Parallel dazu werden laut dem Bundesrat die Gespräche mit den Kantonen sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern auf innenpolitischer Ebene zu Ende geführt. Bisher habe es 150 Konsultationen gegeben.
Vor der Sommerpause 2025 will der Bundesrat das Abkommenspaket, die Anpassung der Schweizer Gesetzgebung sowie die flankierenden Massnahmen in eine ordentliche Vernehmlassung schicken. Ab 2026 soll dann das Parlament am Zug sein.
Form und Art des Referendums offen
Die Abkommen zur Stabilisierung des bilateralen Wegs – also die Anpassung bestehender Abkommen, staatliche Beihilferegeln, Teilnahme an EU-Programmen und Schweizer Beitrag – sollen in einem Bundesbeschluss zusammengefasst werden, wie der Bundesrat schreibt. Die drei neuen Abkommen sollen in separaten Bundesbeschlüssen präsentiert werden.
«Einen definitiven Entscheid zur Struktur des Pakets und zur Art des Referendums wird der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung fällen», schrieb er in einer Mitteilung. Der endgültige Entscheid bleibe jedoch bei den eidgenössischen Räten.