Gewerbliche Importe von Welpen unter 15 Wochen werden verboten
Der Bundesrat hat gewerbliche Importe von Welpen im Alter von unter 15 Wochen per Anfang Februar verboten. Damit soll der verantwortungslose Hundehandel aus dem Ausland eingedämmt werden.
Dieser laufe oft über das Internet, wo sehr junge Hunde angeboten und unbedacht bestellt würden, teilte der Bundesrat am Freitag weiter mit. Die neue Regelung soll solchen Online-Spontankäufen entgegenwirken. Tiere unter 15 Wochen dürfen ab dem Februar somit nur noch von privaten Halterinnen und Haltern eingeführt werden, die sie selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen.
Im Nutztierbereich wird unter anderem das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Bei allen anderen Tierarten ist diese Praxis aus Gründen des Tierwohls bereits untersagt. Eine neue Regelung soll der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten ermöglichen. Damit wird eine Praxis in der Legehennenzucht bezeichnet, bei der männliche Küken nach dem Schlüpfen in grosser Zahl getötet werden, da für sie keine Verwendung besteht.
Die entsprechende Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV) trage neuen Verfahren Rechnung, die eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichten, hiess es weiter. So könnten männliche Eier vor dem Ausbrüten aussortiert werden.
Für die Haltung und den Umgang mit Versuchstieren gelten ab Februar ebenfalls geänderte Bestimmungen, die das Tierwohl erhöhen sollen. Auch wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was laut dem Bundesrat zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.