Nationalrat spricht sich für Beiträge für betreutes Wohnen aus
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat votierte am Donnerstag für eine entsprechende Gesetzesanpassung.
Die Vorlage hat eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen zum Ziel. Mit 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen nahm die grosse Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Ein Antrag auf Nichteintreten vonseiten der SVP-Fraktion scheiterte im Rat.
Mehrheitlich folgte der Nationalrat danach auch den Vorschlägen seiner Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Unterstützt werden mit Ergänzungsleistungen sollen je nach Bedarf unter anderem die Hilfe im Haushalt und zusätzliche Beiträge für einen Nachtassistenzdienst, einen Mahlzeitendienst, Fahrdienste und Begleitung sowie ein Notrufsystem.
Einen rot-grünen Minderheitsantrag für eine Erweiterung der Ergänzungsleistungen auf die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, einen Besuchsdienst sowie Beratung und Koordination lehnte der Rat ab.
Ergänzend stimmte er zudem im Sinne der SGK-N für Hilfen im psychosozialen Bereich. Dies umfasst die Unterstützung der Erhaltung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag, soziale und gesellschaftliche Teilhabe und die Vorbeugung von sozialer Isolation sowie der Immobilität und psychischer Krisen.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.