Gewalt in Georgien: EU stellt Forderungen
Die EU fordert Konsequenzen für die Verantwortlichen für Gewalt gegen proeuropäische Demonstranten in Georgien. Ob es auch EU-Sanktionen geben wird, bleibt allerdings auch nach einem Gipfeltreffen unklar. Die US-Regierung verhängte zeitgleich Sanktionen gegen Innenminister Wachtang Gomelauri und einen ranghohen Polizisten. Ihre möglichen Vermögen in den USA würden blockiert, Geschäfte mit den beiden erschwert, hiess es.
Die Staats- und Regierungschefs der EU verurteilten die Gewalt scharf und forderten die Behörden auf, das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung zu respektieren. «Alle Gewalttaten müssen untersucht werden und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden», heisst es in einer Erklärung.
In Georgien gibt es seit Ende Oktober Proteste gegen die russlandfreundliche Regierungspartei Georgischer Traum, die sich mit dem Aufschub der EU-Beitrittsverhandlungen bis Ende 2028 durch Ministerpräsidenten Irakli Kobachidse verschärft haben. Es kam zu gewaltsamen Ausschreitungen, Verletzten und mehreren Hundert Festnahmen. Der Polizei wird Gewalt und Folter vorgeworfen.
EU-Sanktionspläne zuletzt gescheitert
Die EU betonte, falls die georgischen Behörden ihr derzeitiges Vorgehen änderten, sei sie weiterhin bereit, die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes und den Weg des Landes zum Beitritt zu unterstützen. Sie hatte den Beitrittsprozess im Juni von sich aus vorerst auf Eis gelegt. Grund war unter anderem ein neues Gesetz zur schärferen Kontrolle der Zivilgesellschaft.
EU-Sanktionspläne gegen Verantwortliche für Gewalt in Georgien waren zuletzt an Ungarn und der Slowakei gescheitert. Der ungarische Aussenminister Peter Szijjarto begründete das Veto mit einer angeblichen Parteinahme der EU für die Protestierenden.
Weiterverfolgt wird allerdings das Vorhaben, Georgiern mit Diplomaten- oder Dienstpässen bis auf weiteres das Recht auf visumfreie Einreise in die EU zu streichen. Nach Angaben der Aussenbeauftragten Kaja Kallas wird die EU-Kommission zu dem Thema bis Jahresende einen offiziellen Vorschlag vorlegen. Dieser könnte mit einer Mehrheitsentscheidung angenommen werden.