Anwalt von Léon Hubers Willlensvollstrecker fordert Freispruch
Der Verteidiger hat am Obergericht Zürich für den Willensvollstrecker von Léon Huber einen Freispruch gefordert. Sein Mandant sei der einzige Geschädigte in dem Verfahren.
Zwar stimme es, dass der Beschuldigte aus der Erbmasse ungleich hohe Beträge an die Frau und die Tochter des «Mister Tagesschau» geleistet habe, sagte der Verteidiger am Mittwoch. Dies sei aber im Rahmen der Erbverwaltung geschehen, nicht der endgültigen Erbteilung. In der Verwaltung stünden dem Willensvollstrecker solche Unterscheidungen zu.
Huber habe dem Willensvollstrecker aufgetragen, seiner Frau «weiterhin den Zürichberg-Lebensstandard zu ermöglichen», sagte der Verteidiger. Das sei brieflich belegt. Darum habe die Ehefrau mehr Geld erhalten, als die Tochter. Diese habe im übrigen schon üppig vom Vor-Nachlass ihrer Grossmutter profitiert.
Die Unterschiede hätte der erfahrene Anwalt jederzeit ausgleichen können, so der Verteidiger weiter. Der Beschuldigte sei beruflich geschädigt worden wegen der Vorwürfe. Dieser betonte in seinem Schlusswort diesen Schaden ebenfalls. So sei ihm zuerst Urkundenfälschung vorgehalten worden, «ein schlimmer Vorwurf für einen Anwalt».
Keine persönliche Bereicherung
Bereits vom Tisch war im Berufungsverfahren der Vorwurf der persönlichen Bereicherung. Der Beschuldigte hatte am Bezirksgericht beweisen können, dass er von der Ehefrau nur für Honorare bezahlt wurde. Dass er Geld ohne Berechtigung in die eigene Tasche gesteckt hatte, war nicht beweisbar.
Dem Beschuldigten wurde auferlegt, rund 197’000 Franken an die Erbinnen zurückzubezahlen. Dass er «überrissene Honorare» verlangt hatte, wie von der Anklage vorgeworfen, war aber nicht beweisbar.
Das Gericht entscheidet derzeit über den weiteren Verlauf. Ob es heute zu einem Urteil kommt, ist noch offen.