Strafanträge gegen Zürcher Hundehalterin nach Rottweiler-Angriff
Gegen die Besitzerin des Rottweilers, der im Oktober in Adlikon ZH fünf Personen angegriffen und gebissen hatte, sind verschiedene Strafanträge eingegangen. Dies bestätigte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Kantonspolizei habe den Vorfall an die Staatsanwaltschaft rapportiert, wo er sich derzeit in Prüfung befinde, teilte die Oberstaatsanwaltschaft weiter mit.
Der einjähriger Rottweiler war an einem Montagabend Ende Oktober aus einer Wohnung in Adlikon bei Regensdorf im Kanton Zürich entwichen. Er griff zwei spielende Kinder an und biss sie. Ein fünfjähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.
Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Die Halterin hatte den Hund erst wenige Tage zuvor in Deutschland abgeholt.
Vorstoss eingereicht
Nach dem Angriff war auch die Politik aktiv geworden. In einem Vorstoss wollen Zürcher EDU-Kantonsräte von der Regierung wissen, ob sie die Liste gefährlicher Hunde erweitern würde. Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.
Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rassenverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen wurde.