Räte können über Finanzierung von Erdbebenschäden entscheiden
Gibt es nach einem schweren Erdbeben Schäden an Gebäuden, sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer solidarisch dafür aufkommen. Über die Vorlage zur Finanzierung von Erdbebenschäden kann nun das Parlament entscheiden.
Konkret ist vorgesehen, dass der Bund für die Behebung von Schäden von den Hausbesitzern einen zweckgebundenen Beitrag erheben kann. Dieser soll maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme betragen. Damit würden für die Behebung der Schäden bis zu 22 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
Dies entspreche der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten sei, schrieb der Bundesrat zu seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft.
Das Parlament hatte den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf gemischte Reaktionen.