Bundesrat will Nazisymbole in der Öffentlichkeit verbieten
Der Bundesrat will das Verwenden von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit verbieten. Wer dagegen verstösst, soll künftig mit 200 Franken gebüsst werden. Erst später will der Bundesrat auch andere extremistischer Zeichen untersagen.
Das Verbot von dem Dritten Reich zugeordneten Symbolen sei besonders dringend, schrieb der Bundesrat. Antisemitische Vorfälle hätten stark zugenommen. Am Freitag gab er seinen Entwurf für ein Spezialgesetz in die Vernehmlassung bis zum 31. März.
Heute ist das Verwenden von Nazisymbolen nicht strafbar, wenn die damit verbundene Ideologie nicht aktiv propagiert wird. Untersagt sind sie hingegen im Zusammenhang mit der Werbung für die Ideologie, für die sie stehen.
Verbieten will der Bundesrat nicht nur Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Runen, sondern auch Zahlencodes wie «18» und «88» sowie bestimmte Gesten, Gegenstände und Grussformeln. Wann solche Symbole strafbar sind, soll vom Kontext abhängen. Für schulische, künstlerische und journalistische Zwecke plant der Bundesrat Ausnahmeregelungen.