Bundesanwaltschaft reicht Anklage wegen Sprengstoffdelikten ein
Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht gegen fünf Männer Anklage wegen Sprengstoffdelikten eingereicht. Sie hatten mutmasslich vor, Bankomaten in der Schweiz zu sprengen und auszurauben.
Vier der Angeklagten waren im Juli 2023 im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Strengelbach AG festgenommen worden, nachdem sie in ein Haus eingebrochen waren. Als die Einsatzkräfte Sprengstoff feststellten, wurden weitere Kräfte aufgeboten und die umliegenden Gebäude evakuiert; 40 Personen mussten deswegen die restliche Nacht in einer Turnhalle verbringen.
Nun teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mit, bei den vier Personen handle es sich um einen heute 27-jährigen Spanier, einen 23-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, einen 32-jährigen mit niederländisch-türkischer Doppelbürgerschaft und einen 25-jährigen Kosovaren.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens sei zudem eine fünfte verdächtige Person identifiziert und international zur Verhaftung ausgeschrieben worden. Dabei handelt es sich um einen heute 30-jährigen Albaner, wie die BA weiter schreibt. Alle fünf Angeklagten befänden sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug.
Die BA wirft den fünf Beschuldigten vor, in einem Barbershop in Strengelbach AG gemeinsam drei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen hergestellt zu haben. Des Weiteren sollen sie im Barbershop weiteren Sprengstoff gelagert haben, mit welchem sie gemäss Anklage beabsichtigten, eine vierte Spreng- und Brandvorrichtung herzustellen.
Dafür beschafften sich die Beschuldigten gemäss Anklage diverse pyrotechnische Gegenstände sowie weitere notwendige Materialien und verbrachten diese von Frankreich in die Schweiz. Im Sinn gehabt hätten sie dabei mutmasslich die Sprengung von Bankomaten. In den Tagen vor ihrer Festnahme hätten sie nämlich über zehn Bankomaten in der Schweiz ausgekundschaftet, so die BA.