Gericht verurteilt Luzerner zu rund neun Jahren Haft mit Verwahrung
Das Luzerner Kriminalgericht hat am Mittwochabend einen 74-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Auch ordnete das Gericht eine Verwahrung an, da beim Beschuldigten eine hohe Rückfallgefahr besteht.
Die Rückfallgefahr sei sehr hoch, da der Beschuldigte bis heute nicht einsehe, welches Leid er verursacht habe, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Er sehe sich selbst als Opfer, der in die Fänge der Justiz geraten sei.
Der Beschuldigte sei bereits 2006 wegen sexueller Nötigung zweier Kindern straffällig geworden. Damals wurde von einer Verwahrung abgesehen im Sinne einer allerletzten Chance, so die Richterin. Er habe diese Chance nicht genutzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Prozess vom Dienstag eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren mit Verwahrung gefordert. Der Verteidiger dagegen eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie eine ambulante antiandrogene Therapie. Bei der Therapie werden mittels einer Spritze die männlichen Sexualhormone unterdrückt.
Der 74-Jährige war des Menschenhandels, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, der mehrfachen sexueller Nötigung, der Herstellung von Kinderpornografie sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.