PostCom muss privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post untersuchen
Die eidgenössische Postkommission PostCom ist zu Unrecht nicht auf Aufsichtsbeschwerden der Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH eingetreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Schweizerischen Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Tochtergesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschwerdeführerinnen in vier am Freitag veröffentlichten Urteilen Recht gegeben. Dabei hat es grundsätzliche rechtliche Fragen zur privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Post geklärt.
Es hat entschieden, dass den Beschwerdeführerinnen nicht per se die Parteistellung im Verfahren abgesprochen werden dürfe. Würden private Firmen begründet darlegen, dass ein staatliches Unternehmen für eine bestimmte privatwirtschaftliche Tätigkeit über keine hinreichende gesetzliche Grundlage verfüge oder sich nicht wettbewerbsneutral verhalte, bestehe eine besondere Beziehungsnähe.