Bosch kürzt Arbeitszeit bei Beschäftigten in der Zentrale
Beim Technologiekonzern Bosch müssen sich nun auch Beschäftigte in der Unternehmenszentrale auf Sparmassnahmen einstellen. Zum 1. März 2025 sollen 450 Beschäftigte an mehreren deutschen Standorten nur noch 35 Stunden pro Woche arbeiten.
Dies teitle eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag mit. Der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter arbeitet in Gerlingen und in Stuttgart. Die betroffenen Beschäftigten haben bisher Verträge, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 bis 40 Stunden vorsehen.
Mit der Kürzung der Arbeitszeit verringert sich auch das Gehalt entsprechend. Zuvor hatten «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» darüber berichtet.
Um die Kosten zu senken, setzt der Autozulieferer seit Kurzem auch auf eine Verkürzung der Arbeitszeit bei der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Bosch Engineering. Dort dürfen 2300 Beschäftigte seit Oktober anstelle von 40 nur noch 37 Stunden pro Woche arbeiten. Auch hier geht mit der kürzeren Arbeitszeit eine entsprechende Reduzierung des Gehalts einher.
Geplant ist, die wöchentliche Arbeitszeit zum Jahreswechsel erneut um eine weitere Stunde auf 36 Stunden zu senken. Der mit Abstand grösste Teil der Beschäftigten, die davon betroffen sind, arbeitet am Bosch-Standort Abstatt bei Heilbronn.
Abbau Tausender Stellen
In den vergangenen Monaten waren mehrmals Pläne von Bosch bekanntgeworden, weltweit Stellen zu streichen. Insgesamt geht es um mehr als 7000 Jobs. Betroffen sind zu einem grossen Teil deutsche Standorte – unter anderem in Bereichen der Autozuliefersparte, aber auch in der Werkzeugsparte und bei der Hausgeräte-Tochter BSH. Das Unternehmen hatte einen weiteren Stellenabbau nicht ausgeschlossen.
Erst vor wenigen Tagen hat Bosch-Chef Stefan Hartung bei einer Veranstaltung der «Stuttgarter Zeitung» erklärt, die Kürzung der Arbeitszeit von Beschäftigten mit 40-Stunden-Verträgen sei fair. Es sei besser, erst zu solchen Mitteln zu greifen, bevor man Arbeitsplätze abbaue. Zugleich erklärte er, das Unternehmen stehe zu Beschäftigungssicherungsverträgen, wie sie für die deutschen Standorte der Kfz-Sparte vereinbart sind.