Gericht Bülach verurteilt Ex-Gewerkschafter zu Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 44-Jährige wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Ins Gefängnis muss der Deutsche nicht, die Strafe wird mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen, wie die Richterin ausführte. Das Gericht sprach aber eine Landesverweisung von fünf Jahren aus. Weiter muss der Ex-Gewerkschafter 586’000 Franken Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte habe die Kolleginnen und Kollegen bei der Gewerkschaft arglistig getäuscht und das Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Er habe damit rechnen können, dass die Überweisungen ungenügend überprüft würden. Das spreche für Betrug und nicht für die ihm ursprünglich vorgeworfene ungetreue Geschäftsbesorgung.
Dass der Beschuldigte erpresst wurde und darum das Geld abzweigte, hielten die Richter nicht für glaubwürdig. Es habe dafür keine Anzeichen gegeben.
Fünf Jahre Landesverweis
Auf eine Strafe, die ihn teilweise hinter Gitter bringen würde, verzichtete das Gericht, weil der 44-Jährige nur eine geringe Vorstrafe aufweist. «Sie leisten bereits Abzahlungen und waren zwei Monate in der harten U-Haft», erklärte die Richterin weiter. Da er sich auch professionelle Hilfe gesucht habe, sieht das Gericht eine positive Prognose für seine Zukunft.
Die Landesverweisung sei hingegen obligatorisch. Der Mann lebe bereits in Deutschland, wo er sich auch mit Freunden treffen könne. «Freizeitaktivitäten sind kein Härtefall», hielt die Richterin fest.
Der 44-Jährige war im Kapers-Vorstand für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig. Von April 2020 bis August 2022 veranlasste er 125 Überweisungen – insgesamt 541’969.72 Franken flossen dabei vom Gewerkschaftskonto auf sein Privatkonto.