Freispruch für Schnellfahrer
Am Dienstag vor einer Woche wurde der Fall eines Schnellfahrers, oder je nach dem eines Rasers, verhandelt, der mit deutlich übersetzter Geschwindigkeit mit einem weissen Golf von Siebnen in Richtung Schübelbach unterwegs war. Das war am 6. September 2022. Er fuhr auf der Höhe «alter Otto» 29km/h zu schnell, wie die Auswertung des Radargeräts später zutage brachte.
Doch über die fahrende Person be-stand an der Gerichtsverhandlung keine Eindeutigkeit. Der Beschuldigte sagte, er habe das Auto, das eigentlich in einer Autogarage stehen sollte, nicht gelenkt. Auch das Radarbild gab keine abschliessende Erklärung über die Person am Steuer. Es konnte nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob es sich um den Beschuldigten handelte.
So wurde der beschuldigte Schweizer und gebürtiger Portugiese vom Vorwurf der «vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln» freigesprochen. Das erklärt das Bezirksgericht March auf Nachfrage. Zuvor hatte der Mann den entsprechenden Strafbefehl nicht akzeptiert.
Die aufgelaufenen Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates und der Beschuldigte wird für seine Aufwendungen entschädigt. (am)