Verfahren gegen früheren FIFA-Funktionär Valcke eingestellt
Die Bundesanwaltschaft stellt ein weiteres Strafverfahren gegen Jérôme Valcke ein. Bereits zum vierten Mal kommt der ehemalige Generalsekretär des Weltfussballverbands FIFA ohne Strafe davon.
Das im November 2015 eröffnete Verfahren war das erste, das sich gegen Valcke richtete. Der hochrangige FIFA-Funktionär war wegen Veruntreuung im Zusammenhang mit Ticketverkäufen für die Weltmeisterschaften 2014, 2018 und 2022 angeklagt. Hinzu kam der Verdacht auf Beschädigung von Computerdaten und ungerechtfertigte Rechnungsstellung von Gebühren.
Der Generalsekretär wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber suspendiert. Anschliessend wurden zahlreiche Verfahrensdokumente aufgrund geheimer Kontakte zwischen Bundesanwälten und FIFA-Mitgliedern annulliert.
Teilweise gedeckte Kosten
Die Kosten des Verfahrens, rund 63’000 Franken, werden zu zwei Dritteln vom Bundesfonds und zu einem Drittel von Valcke getragen. Die hierzu in der Einstellungsverfügung vom 4. Oktober 2024 genannten Begründungen werden vom Betroffenen bestritten.
Die von der Nachrichtenagentur Keystone-SDA kontaktierten Verteidiger von Valcke, die Anwälte Patrick Hunziker und Elisa Bianchetti, sind der Ansicht, dass «diese vollständige Einstellung des Verfahrens eine Selbstverständlichkeit» war. Valcke sei zum vierten Mal nach einem zu langen Verfahren, das nach der Ablehnung von drei Bundesanwälten teilweise annulliert wurde, für unschuldig befunden worden, sagten sie auf Anfrage.
Valcke war von 2007 bis 2016 FIFA-Generalsekretär unter dem Vorsitz von Präsident Sepp Blatter. Der heute 64-jährige Franzose war der Erste seit 1956 in diesem Amt, der nicht aus der Schweiz stammte. Im Juni 2022 war er vom Bundesstrafgericht im Berufungsverfahren um FIFA-TV-Rechte zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung beim Bundesgericht ein.