Jens Lehmann zu Geldstrafe von 135’000 Euro verurteilt
Jens Lehmann muss im Prozess um einen Vorfall mit einer Kettensäge tief in die Tasche greifen. Das Landgericht München II hat den früheren Torhüter zu einer Geldstrafe von 135'000 Euro verurteilt.
Der 54-jährige Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn am Starnberger See angesägt. Ausserdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht bezahlt haben.
Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden, insgesamt also 420’000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.
Im zweiten Prozess ging es nun etwas milder für den früheren Internationalen aus. Lehmann hatte davor seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Ursprünglich hatte er angegeben, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich sonst aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen.