Wirte von Zermatt nach Verstoss gegen Corona-Regeln verurteilt
Das Bezirksgericht in Visp im Wallis hat am Donnerstag drei Wirte des Restaurants Walliserkanne in Zermatt zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie hatten mehrmals gegen die Anti-Covid-Massnahmen verstossen und die Behörden bei ihrer Arbeit behindert.
Ihr Lokal war Ende Oktober 2021 auf Anordnung des Walliser Staatsrats für zwei Wochen geschlossen worden. Die drei Wirte, ein Ehepaar und ihr Sohn, erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 7680 und 9750 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei oder drei Jahren. Ausserdem wurden sie mit Bussen belegt.
Unmittelbar nach der öffentlichen Verlesung des Urteils kündigten die Anwälte der drei Angeklagten an, dass ihre Mandanten Berufung beim Kantonsgericht einlegen würden.
Bei Kontrollen im Oktober 2021 stellte die Walliser Polizei fest, dass ein Lokal in Zermatt gegen mehrere Anti-Covid-Massnahmen verstossen hatte. Insbesondere trug das Personal keine Gesichtsmasken und überprüfte die Kontaktdaten und das Covid-Zertifikat der Kunden nicht.