Schweiz muss wegen EU-Asyl- und Migrationspakt Gesetze anpassen
Die Schweiz will den EU-Asyl- und Migrationspakt in Teilen übernehmen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 14. November.
Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.
In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.
Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Zudem gibt es ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten.