Nächster juristischer Erfolg für Flückiger
Mathias Flückiger erringt auf dem Weg zur vollumfänglichen Entlastung von den Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen den nächsten Sieg. SSI zieht seinen Fall nicht an den CAS weiter.
Flückiger darf sich in seinem wohl schwierigsten und längsten Wettkampf über die nächste frohe Kunde freuen. Diesmal vernimmt er von Swiss Sport Integrity (SSI), der einstigen Anti-Doping-Agentur der Schweiz, gute Nachrichten.
Die SSI wird nach eingehendem Studium der Unterlagen zum Entscheid der Disziplinarkommission des Schweizer Sports (DK), Flückiger von allen Dopingvorwürfen freizusprechen, nicht an den Internationalen Gerichtshof (CAS) weiterziehen. Die DK hatte ihren am 24. Mai 2024 gefassten Beschluss Mitte Juli kommuniziert.
Ihren Entscheid begründete die DK damit, dass die beim Berner Mountainbiker am 5. Juni 2022 vorgenommene Probe und das Ergebnis der Analyse nicht verwertbar sind. Als Hauptargument erwähnt die DK, dass die Dokumentation der Chain of Custody der Probe unvollständig sei, was als grobe Verfahrensunregelmässigkeit zu werten sei und damit zur Nicht-Verwertbarkeit der Probe führe.
SSI hat die Begründung eingehend analysiert. Das Gremium ist nach wie vor der dezidierten Ansicht, dass die Probe gemäss den Regeln des Welt-Anti-Doping-Programms und der Rechtsprechung des CAS verwertbar ist. In einer Güterabwägung und in Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellung der Verwertbarkeit der Urinprobe lediglich eine limitierte Teilfrage des gesamten Verfahrens darstellt, verzichtet SSI jedoch darauf, den Entscheid der DK an den CAS weiterzuziehen.
In den Entscheid sind unter anderem die schon sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken und die zu erwartenden hohen Kosten eines solch komplexen und langwierigen CAS-Verfahrens eingeflossen. SSI ist der Ansicht, dass die Integrität des Sports durch diesen Beschluss nicht beeinträchtigt ist.
Weiter unverständliche Aspekte
Flückiger ist von der neuesten Entwicklung nicht überrascht. «Die 106-seitige Urteilsbegründung der DK war äusserst fundiert und für SSI sehr vernichtend, so dass ein Weiterzug an den CAS aussichtslos gewesen wäre. Das Urteil zeigt, dass meine Probe gar nie hätte positiv gewertet werden dürfen. Zu Unrecht wurde ich für mehr als vier Monate gesperrt.»
Dennoch gibt es Aspekte, die für Flückiger knapp zwei Jahre nach Beginn der unbegründeten Anschuldigungen weiterhin unverständlich sind. «Die Tatsache, dass keine der involvierten Institutionen bis heute eigene Fehler eingesteht und jegliche Einsicht auf eigenes Fehlverhalten vermissen lässt, ist nicht nur enttäuschend, sondern erschütternd.»
Flückiger war Anfang Juni vorletzten Jahres anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Cross-Country positiv auf das äusserst selten nachgewiesene Anabolikum Zeranol getestet worden. Daraufhin belegte SSI den Olympia-Zweiten von 2021 unmittelbar vor der EM in München am 18. August mit einer provisorischen Sperre. Vier Monate nach Bekanntgabe des positiven Dopingtests hob die Disziplinarkammer des Schweizer Sports die Suspendierung auf.
Entscheid noch nicht rechtskräftig
Der Entscheid der Disziplinarkammer ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und von World Cycling (UCI) aufgrund anderer Rechtsmittelfristen noch angefochten werden.