Buttet tritt als Präsident der Walliser Tourismuskammer zurück
Yannick Buttet tritt als Präsident der Walliser Tourismuskammer zurück, wie diese am Dienstagabend bekannt gab. Der ehemalige CVP-Nationalrat, dessen Ernennung eine Polemik ausgelöst hatte, stellte fest, dass er nicht mehr die Unterstützung des Vorstandes hatte.
An seiner Sitzung am Dienstagabend in Sitten habe der Vorstand «eingehend die politisch-mediale Situation» analysiert, die durch die Wahl von Buttet zum Präsidenten der Tourismuskammer entstanden sei, hiess es in der Mitteilung des privatrechtlichen Vereins.
Die Tourismuskammer (WTK) hatte Buttet an ihrer Generalversammlung am 18. Juni in Saas-Grund VS einstimmig zum Präsidenten gewählt, trotz dessen zweimaliger rechtskräftiger Verurteilung, einmal wegen sexueller Belästigung und einmal wegen Nötigung.
In seiner neuen Funktion wäre er indirekt der Chef seines Opfers, wie der «Sonntags-Blick» geschrieben hatte. Kritik an der Wahl kam unter anderem aus seiner Partei, der Mitte (ehemals CVP). Es sei ein Skandal, dass Buttet innerhalb der Bewährungsfrist wieder einen Prestigejob erhalte und indirekt Chef seines Opfers werde, sagte Christina Bachmann-Roth, Präsidentin der Mitte Frauen Schweiz, dem Blatt.
Auch aus Nationalrat zurückgetreten
Buttet war Präsident der JCVP des Bezirks Monthey, Präsident der JCVP Valais romand und Vize-Präsident der CVP Valais romand. Von 2013 bis 2020 war er Gemeindepräsident von Collombey-Muraz. Im Oktober 2011 schaffte Buttet den Sprung in den Nationalrat, trat aber im Dezember 2017 unter dem Druck von Vorwürfen wegen Stalking und sexueller Belästigung zurück.
Im Sommer 2020 erhob eine Politikerin Vorwürfe gegen Buttet, dass er sie verbal und körperlich belästigt habe. Die CVP gab bekannt, dass Buttet nicht auf der CVP-Liste bei den Gemeindewahlen vom kommenden Herbst kandidieren werde, worauf Buttet bekannt gab, dass er auf eine erneute Kandidatur als Gemeindepräsident von Collombey-Muraz im Herbst verzichte.
Im November 2021 wurde Buttet wegen sexueller Belästigung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen bei einer Bewährungsfrist von vier Jahren verurteilt.