Behörde kann Ablehnung medizinischer Standesregeln nicht bestätigen
Die Behörden können einem krebskranken Mann keine Bestätigung ausstellen, wonach die ihn zukünftig behandelnden Ärzte von den ethischen Standes-Richtlinien entbunden werden. Dies muss er individuell regeln. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Konkret wandte sich der Mann an das Gesundheitsamt des Kantons Bern. Er verlangte eine Bestätigung, dass er für sich in Bezug auf die ihn behandelnden Ärzte alle Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit ethischen Forderungen abgewählt habe und diese bei seiner Behandlung nicht anzuwenden seien. Zudem stellte er das Gesuch, die entsprechenden Ärzte seien nicht zu sanktionieren.
Gemäss einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts ist dies nicht möglich. Es stehe allen Patienten frei, medizinische Eingriffe abzulehnen. Mit einer Patientenverfügung könne die Behandlung bei Urteilsunfähigkeit geregelt werden.
Ein Verzicht auf ein Disziplinarverfahren könne nicht generell verfügt werden, weil dies dem Erlass einer Rechtsnorm gleichkäme.