Kommission mit Verpflichtung von Zivis im Zivilschutz einverstanden
Zivildienstpflichtige sollen verpflichtet werden können, ihren Dienst teilweise beim Zivilschutz zu leisten. Die zuständige Ständeratskommission ist damit einverstanden, das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz entsprechend anzupassen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) hiess die Vorschläge des Bundesrates mit 12 zu 1 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Personalbestand des Zivilschutzes zu erhöhen.
Neu sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstzeit im Zivilschutz eines Kantons mit Unterbestand zu leisten. Die Zivilschutzorganisationen könnten ihre Leistungen nicht mehr erbringen, wenn das Problem des Unterbestandes nicht angegangen werde, befand die Mehrheit.
Zivilschutz-Einsätze seien für Zivildienstler zumutbar, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisteten. Dass der Zivildienst dadurch ausgehöhlt werden könnte, mag die Mehrheit nicht gelten lassen. Die Kantone müssten alle Möglichkeiten ausschöpfen, mehr Zivilschützer zu rekrutieren, bevor sie auf Zivis zurückgreifen könnten.
Die ablehnende Minderheit hingegen findet, dass Einsätze im Zivilschutz für Zivildienstpflichtige freiwillig bleiben sollten. Leistungen von Zivis trügen wesentlich zum nationalen Zusammenhalt bei. Der Ständerat wird voraussichtlich im Herbst über die Vorlage entscheiden.
Der Zivildienstverband Civiva lehnt die Neuerung ab. Möglichkeiten, Zivildienstleistende für den Zivilschutz einzusetzen, gebe es bereits, schrieb er zum Kommissionsentscheid. Mit der Gesetzesänderung würden dem Zivildienst Einsatztage verlorengehen, etwa im Gesundheitswesen, an Schulen und in sozialen Einrichtungen.