Bieler Laienprediger kann nicht des Landes verwiesen werden
Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Berner Obergericht am Freitag in zweiter Instanz entschieden.
Zwar wurde der 70-jährige Libyer erneut wegen Sozialhilfe-Betrugs verurteilt. Diejenigen Schuldsprüche der Vorinstanz, die das Obergericht bestätigte, betreffen aber Betrugsfälle bis und mit Mai 2015.
Die obligatorische Landesverweisung bei Sozialhilfe-Betrug gilt erst seit Oktober 2016. «Wir dürfen daher keine Landesverweisung aussprechen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.
Verurteilt wurde Abu Ramadan in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Organisator von Pilgerreisen. In mehreren Fällen soll er dabei Einkünfte erzielt oder auf ein mögliches Einkommen verzichtet, dies dem Sozialdienst seiner Wohngemeinde Nidau aber nicht gemeldet haben.
Weiter wurde der Libyer erneut der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. In einer Bieler Moschee habe er im Juli 2017 zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen, befand nach dem Regionalgericht auch die zweite Instanz.
Das Obergericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Franken. Das letzte Wort in dem Fall ist damit noch nicht gesprochen: Die Verteidigerin kündigte gegenüber Medienschaffenden an, sie werde das Urteil weiterziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich eine vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils verlangt. Sie wolle nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und erst nach einer sorgfältigen Analyse über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte Staatsanwältin Céline Fuchs der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.