Oberstes Gericht der USA hält Zugang zu Abtreibungspille aufrecht
Das Oberste Gericht der USA hält den Zugang zu einer weit verbreiteten Abtreibungspille aufrecht. Die Entscheidung des Supreme Courts am Donnerstag kam rund zwei Jahre, nachdem das Gericht das landesweite Recht auf Schwangerschaftsabbruch gekippt hatte.
Die Richter erklärten nun einstimmig, dass Abtreibungsgegner nicht das Recht hätten, gegen die Zulassung der Pille Mifepristone und die von der Arzneimittelbehörde erlassenen Zugangserleichterungen zu klagen.
Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen oder unmittelbar bevorstehenden Schaden erlitten hätten oder erleiden würden, hiess es. Klägern, die möglicherweise nur «allgemeine rechtliche, moralische, ideologische oder politische Einwände» gegen die Verwendung von Mifepristone hätten, stehe keine Klagebefugnis zu.
Mifepristone kommt bei mehr als 60 Prozent der in den USA durchgeführten Abtreibungen zum Einsatz. Das Medikament wurde im Jahr 2000 in den USA zugelassen und wird von der US-Arzneimittelbehörde FDA als zuverlässig eingestuft. Üblicherweise wird Mifepristone zusammen mit der Arznei Misoprostol für den Schwangerschaftsabbruch eingesetzt – Misoprostol kann aber auch allein verwendet werden. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge ist die Kombination aus beiden Medikamenten etwas wirksamer. In den vergangenen Jahren hatte die FDA mehrere Zugangserleichterungen für Mifepristone erlassen. Dazu zählen unter anderem die Einnahme bis zur zehnten Schwangerschaftswoche und die Versendung per Post innerhalb der USA.
Das Oberste Gericht hatte sich bereits bei einer Anhörung vor einigen Monaten skeptisch mit Blick auf die Argumente der Kläger gezeigt, die vor dem Supreme Court weitreichende Beschränkungen beim Zugang zu der Pille erreichen wollten. Der Supreme Court ist unter Ex-Präsident Donald Trump weit nach rechts gerückt. Nur drei der neun Richterinnen und Richter gelten als liberal. Das Gericht löste vor knapp zwei Jahren ein politisches Erdbeben aus, als es das bis dahin seit rund 50 Jahren geltende landesweite Recht auf Abtreibung kippte. In der Folge können die Parlamente der Bundesstaaten per Gesetz regeln, ob und unter welchen Bedingungen Abtreibungen erlaubt sind.