Nationalrat tritt auf neues Foltergütergesetz ein
Das neue Foltergütergesetz des Bundes hat eine erste Hürde genommen: Der Nationalrat ist am Donnerstag auf den im vergangenen September vorgestellten Erlass des Bundesrats eingetreten.
Mit dem neuen Gesetz will der Bund die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Gütern regeln, welche ausser für Folter auch zum Vollzug der Todesstrafe verwendet werden können. Auch Materialien, die für andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen benutzt werden können, sollen unter das Gesetz fallen.
Der Bundesrat will mit der Vorlage die Empfehlung des Europarates zur Kontrolle von Gütern umsetzen, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf stützt sich auf die EU-Anti-Folter-Verordnung.
Eine Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission beantragte, nicht auf den Erlass einzutreten. Ihr Sprecher Manfred Bühler (SVP/BE) sagte, diese Minderheit finde, die aktuelle Gesetzgebung reiche aus.