Nationalrat genehmigt Assistenzdienst der Armee am WEF bis 2027
Der Nationalrat hat den Einsatz der Schweizer Armee im Assistenzdienst für die Sicherheit am WEF in Davos GR für die kommenden drei Jahre genehmigt. Auch den dafür vorgesehenen Verpflichtungskredit von 7,65 Millionen Franken hiess die grosse Kammer gut.
Damit folgte der Rat am Donnerstag seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N), welche beide Bundesbeschlüsse im Vorfeld zur Annahme empfohlen hatte. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit stellt das World Economic Forum (WEF) «eine einzigartige Tribüne und Plattform für die Schweizer Diplomatie» dar. An dem Forum könnten die Interessen der Schweiz in der Aussen- und Sicherheitspolitik vorangebracht werden.
Die Kommission wies zudem auf die Verantwortung des Bundes für den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen hin, die in ihren Augen einen subsidiären Einsatz der Armee rechtfertigt. Am WEF sind jeweils zahlreiche ausländische Staatschefs oder Minister zu Gast.
Zur Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen am WEF beantragte der Bundesrat dem Parlament, einen Verpflichtungskredit von 7,65 Millionen Franken bis 2027 zu bewilligen. Der Bund würde sich somit mit 2,55 Millionen Franken pro Jahr an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen beteiligen.
Keine Offenlegung der Finanzen
Der Rat lehnte einen Antrag einer links-grünen Kommissionsminderheit ab, welche die Beratung des Geschäfts sistieren wollte, bis die WEF-Stiftung ihre Finanzen offenlegt. Sie war der Ansicht, dass sich das WEF stärker an den Sicherheitskosten beteiligen könnte, und wünschte deshalb, dass das Parlament in Kenntnis der finanziellen Situation der Stiftung entscheiden kann.
Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass die Finanzen der Stiftung nicht relevant seien, da das Geschäft nicht die direkte Unterstützung des WEF, sondern die Unterstützung des Kantons Graubündens betreffe, was auch Verteidigungsministerin Viola Amherd im Rat unterstrich.
Mit dem Assistenzeinsatz von jährlich maximal 5000 Angehörigen der Armee unterstützt der Bundesrat den Kanton Graubünden auf Anfrage jeweils bei der Gewährleistung der Sicherheit am jährlich Mitte Januar stattfindenden WEF.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage entscheiden.