Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Mutter
Eine heute 32-jährige Frau soll lebenslang hinter Gitter, weil sie im Februar 2022 ihre achtjährige Tochter in der Nähe von Bern ermordet haben soll. Das hat am Mittwoch die Staatsanwaltschaft vor Gericht gefordert.
Die Frau bestritt vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht die Tat. Sie wisse auch nicht, wer ihr Kind getötet habe, sagte sie unter Tränen. Die Staatsanwaltschaft legte 16 Indizien vor, die die Täterschaft der Mutter belegen sollen. Der Verteidiger wird sein Plädoyer am Donnerstag halten.
Die Anklage warf der Frau vor, ihre Tochter aus besonders verwerflichen und egoistischen Gründen ermordet zu haben. Die Mutter habe ihre ahnungslose Tochter am Abend der Tat in den nahen Wald gelockt. Dort habe die Mutter ihre Tochter mit einem Stein erschlagen.
Die Anklage geht davon aus, dass die Mutter Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung als Alleinerziehende hatte. In der Anklageschrift ist die Rede von Beziehungsproblemen und davon, dass die Frau ihre Bedürfnisse nach Ausgehen und Partyleben nicht befriedigen konnte. Sie soll ihre Tochter als Hindernis und Last empfunden haben.
Dem widersprach die Angeklagte am Mittwoch. Klar, sei ein Leben als Alleinerziehende nicht immer einfach, aber sie habe ihre Tochter über alles geliebt, sagte die Frau.
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen sei. Das Gericht wird sein Urteil am 13. Juni bekannt geben. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.