Verteidigung spricht sich gegen Landesverweis aus
Im Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer fordert die Verteidigung einen Verzicht auf einen Landesverweis. Der Mann würde sich wegen seiner Krankheit in Syrien nicht mehr zurechtfinden. Dem 30-Jährigen wird eine schwere psychische Störung attestiert.
Der Beschuldigte leide seit seiner Kindheit an einer psychischen Krankheit, betonte der Verteidiger vor Gericht. Die Taten des Mannes seien deshalb «einzig und allein im Lichte seines psychischen Zustandes» zu bewerten, auch wenn objektiv eine versuchte Nötigung vorliege.
Der Verteidiger nahm in seinem Plädoyer auch auf den Staatsanwalt des Bundes Bezug, der von mehrfacher Gewaltandrohung des Beschuldigten gegen das Gefängnispersonal berichtete. Sein Mandant sei tatsächlich nie handgreiflich geworden, sagte der Anwalt.
Der 30-Jährige habe seit 2013 den Status eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings, was gegen einen fakultativen Landesverweis spreche. Zudem könne er auch schlicht und einfach nicht in sein Heimatland zurück, da er sich aufgrund seiner Krankheit nicht zurechtfinden würde. Ausserdem lebe seine Familie in der Schweiz. Der Verteidiger forderte eine stationäre Massnahme und eine unverzügliche Entlassung aus der Sicherheitshaft.
Der 30-jährige Beschuldigte hatte den Redaktionsmitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod angedroht, sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem Mann wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert.