Widerstand gegen 5G-Masten
Alle wünschen sich schnelles Internet, auch unterwegs – doch niemand möchte eine 5G-Antenne im Garten. Der Widerstand gegen solche nimmt landesweit zu – auch im Kanton Schwyz.
Unlängst bodigte ein juristisches Tauziehen die Pläne einer 5G-Mobilfunk- Antenne auf dem Dach der Altersresidenz Tertianum Huob in Pfäffikon. In Schübelbach formierte sich im Frühling 2022 breiter Widerstand in der Bevölkerung gegen eine solche Antenne unweit des Bahnhofs – inklusive Petition (wir berichteten). Diesen zwei Beispielen könnte man viele weitere hinzufügen. Und sie haben eines gemeinsam: Widerstand formiert sich meist von privater Seite. Und er nimmt zu.
Dies bestätigt auch eine Nachfrage beim Schwyzer Amt für Umwelt und Energie. «Es kommt mittlerweile kein Antennen-Projekt ohne Einsprache durch», erklärt Amtsvorsteher Peter Inhelder.
NIS-Grenzwerte für alle gleich
Wobei man sagen muss, dass die Bezeichnung 5G-Antenne eigentlich unscharf ist. Denn Funkkonzessionen und die Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen werden gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) technologieneutral vergeben. Und es gelten für alle bislang verfügbaren Technologien dieselben Grenzwerte, die in der Bundes- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) definiert sind – also auch für 5G. Und diese Grenzwerte liegen in der Regel tiefer als in anderen europäischen Ländern.
Mit welcher Technologie die Mobilfunkbetreiber, in der Schweiz sind dies Swisscom, Salt und Sunrise, ihre Antenne betreiben wollen, ist ihnen überlassen. Die aktuelle technologische Entwicklung legt aber nahe, dass die neuen Antennen für 5G gerüstet sind.
Weniger Strahlung
Meist handelt es sich dabei um sogenannte adaptive Antennen. Sprich, anders als die alten Antennen-Systeme können diese ihre Leistungen gezielt auf die jeweiligen aktiven Nutzerinnen und Nutzer ausrichten und strahlen nicht mehr gleichmässig und flächig. Dadurch verringert sich die Strahlung für die gerade nicht aktiven Nutzerinnen und Nutzer sogar. Der Knackpunkt dabei: Diese 5G-Basisstationen strahlen in ihrem Frequenzbereich weniger weit als die bisherigen. Darum werden mehr solche Stationen benötigt. Und bei adaptiven Antennen darf gemäss BAFU ein sogenannter Korrekturfaktor angewendet werden. Das heisst: Weil die Antennen im Durchschnitt weniger strahlen als konventionelle, dürfen sie über kurze Zeit (maximal sechs Minuten) die bewilligte maximale Sendeleistung überschreiten.
Oft «gesundheitliche» Argumente
Im Kanton Schwyz beobachtet Inhelder seit Einführung von 5G eine enorme Zunahme der Einsprachen gegen Mobilfunk-Antennen. Obwohl es solche seit Einführung der Mobilfunk-Technologie gab. Der grosse Wechsel von 3Gauf 4G-Mobilfunkstandards war noch relativ klanglos verlaufen.
Die Gründe sind laut Peter Inhelder oftmals «gesundheitlicher» Natur. Sprich die Einsprecherinnen und Einsprecher fürchten, dass sich von der Antenne gesundheitliche Nachteile ergeben. «Solche Begründungen ha-ben kaum eine Chance, eine geplante Antenne zu verhindern», erklärt er und verweist auf die NISV. Die Antennen würden vom Kanton zudem auf die Einhaltung der Grenzwerte bezüglich nichtionisierender Strahlung (NIS) überprüft.
Emotionaler Faktor
Inhelder möchte aber keinesfalls solche Bedenken kleinreden. Für tatsächlich elektrosensible Menschen seien die Antennen ein Problem. Diese sei-en aber sehr selten. Er sieht darum hinter den Vorbehalten gegenüber 5G auch einen starken emotionalen Faktor. Nicht zuletzt deswegen sei man an einigen Standorten dazu übergegangen, die Mobilfunkantennen verdeckt anzubringen, zum Beispiel in einem Pseudo- Kamin.
Den aktuellen Widerstand gegen 5G sieht er zudem als Versuch der Quadratur des Kreises: «Alle wollen jederzeit und überall schnelles und in Echtzeit übertragenes Internet – doch niemand will eine solche Antenne in der Nachbarschaft. » Einige wenige Einsprachen betreffen baurechtliche Vorbehalte. Diese haben laut Inhelder eher eine Chance, durchzukommen.
Schweizweite Tendenz
Der Kanton Schwyz stellt mit dieser Entwicklung bei weitem kein Einzelfall dar. «Es ist ein schweizweites Phänomen », hält Inhelder fest. Eine Nachfrage bei der Swisscom AG bestätigt dies. Branchenweit, sprich von allem Mobilfunkanbietern insgesamt, seien gegen 3000 Mobilfunkprojekte in einem Bewilligungsverfahren hängig oder gar blockiert. «Einsprachen sind das gute Recht der Anrainer», fügt die Swisscom in ihrem Schreiben an.
Doch die Einsprachen würden auch bewirken, dass es länger dauert, bis die Swisscom am Standort eine neue Antenne bauen und damit ein besseres Mobilfunknetz anbieten könne. Und dies sei nötig, weil die Kundinnen und Kunden das Mobilfunknetz immer intensiver nutzen würden. Zu der geografischen Verteilung der Einsprachen konnte die Swisscom nichts sagen.
Blick in andere Kantone
In den anderen Innerschweizer Kantonen ist laut Peter Inhelder die Situation ähnlich gelagert wie im Kanton Schwyz. Und da Mobilfunkstrahlung nicht Halt macht vor den Kantonsgrenzen: Auch der Blick in die Nachbarkantone der Region Ausserschwyz zeigt ein ähnliches Bild (siehe Kasten).