Neue Vorlage zu elektronischer ID kommt im Nationalrat gut an
Der Nationalrat hat der neuen Vorlage zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) sehr deutlich zugestimmt. Drei Jahre nach dem Scheitern einer ersten Vorlage scheint damit möglich, dass die E-ID im Jahr 2026 eingeführt wird.
Die grosse Kammer stimmte dem Gesetzesentwurf am Donnerstag mit 175 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Der Rat bewilligte auch insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Im Nationalrat lautete der Tenor, die neue Vorlage sei viel besser als die frühere. Das Bundesamt für Justiz habe die richtigen Schlüsse aus der Niederlage von 2021 gezogen. Gut sei auch, dass die damaligen Gegner der Vorlage in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen worden seien.
Die Rede war unter anderem von einer «ausgereiften Vorlage» (Maya Bally, AG, im Namen der Mitte-Fraktion), «wesentlichen Verbesserung» (Min Li Marti, ZH, SP-Fraktion) und «sehr guten Vorlage» (Sibel Arslan, BS, Grünen-Fraktion).
E-ID: Gratis und freiwillig
2021 scheiterte ein erstes E-ID-Gesetz klar an der Urne, nachdem das Referendum dagegen ergriffen worden war. Sicherheitsbedenken gaben laut Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag für das Nein des Volks. Damals wollte der Bundesrat noch Privaten die Herausgabe der E-ID überlassen.
Das neue E-ID-Gesetz sei grundlegend neu konzipiert worden, sagte nun Justizminister Beat Jans im Nationalrat. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation werde gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei werde für die Ausstellung der E-ID verantwortlich.
Der dezentralen Datenspeicherung sei bei der Konzeption grosses Gewicht beigemessen worden, sagte Jans weiter: Die persönlichen Daten würden auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert. Dort seien sie mehrfach geschützt. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, seien vorgesehen.
Die E-ID werde kostenlos und und freiwillig sein – die heutigen Identitätskarten oder Pässe würden dadurch nicht ersetzt. Auch Personen mit Beeinträchtigungen könnten sie benutzen. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.
«Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können», sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist laut Parlamentsunterlagen etwa die elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.
Grundlage für digitale Transformation
Der Bundesrat will weiter, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.
Damit schaffe der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, schrieb der Bundesrat im November 2023 bei der Vorstellung seiner Vorlage.
Wer eine E-ID möchte, wird nach diesen Angaben des Bundesrats eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen müssen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Bundesamt für Polizei muss danach die Authentizität der Angaben prüfen.
Mehreren Änderungen zugestimmt
Diskussionslos stimmte der Nationalrat nach dem Eintreten mehreren Änderunganträgen der Kommission zu. Es geht um Änderungen, mit denen die Kommission nach eigenen Angaben den Schutz von Personendaten weiter erhöhen und die Rolle des Bundes hervorheben will. Die Detaildebatte der Vorlage war damit im Nu vorüber.
Konkret verlangt die Kommission etwa eine Erweiterung der E-ID-Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen.
Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und der Bund Offenlegungsrichtlinien veröffentlicht.