Geflüchtete mit Schutzstatus S sollen einfacher zu Jobs kommen
Flüchtlinge mit Schutzstatus S sollen in der Schweiz einfacher zu einem Job kommen. Das Parlament will die heutige Arbeits-Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzen.
Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen – mit 29 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit liegt der Ball nun beim Bundesrat.
Den Vorstoss lanciert hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Auch in der Schwesterkommission des Ständerats fand die Motion eine Mehrheit. Die Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser sagte im Namen der SPK-S, es gehe um die bessere Integration von Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt.
Eine Meldepflicht bringe mehr Flexibilität, da Personen mit Schutzstatus S bei Bedarf sofort eingestellt werden könnten. Sie wirke zudem weniger abschreckend auf potenzielle Arbeitgeber, müsse doch lediglich ein Onlineformular ausgefüllt werden. «Es handelt sich um eine Entbürokratisierung.»
Schutzstatus noch bis 2025 garantiert
Auch der Bundesrat beantragte ein Ja zur Motion. Justizminister Beat Jans sagte, die Landesregierung wolle bis Ende 2024 die Zahl der arbeitenden Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S von heute zwanzig auf vierzig Prozent erhöhen. Der Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht sei ein wichtiges Element auf dem Weg dorthin.
Eine Minderheit aus SVP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertretern war dagegen der Ansicht, das derzeitige Verfahren mit einem Bewilligungsgesuch sei bereits schnell und einfach zu erledigen. Mit einer Meldepflicht würde die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen nur noch nachträglich und stichprobenartig durchgeführt, während sie bei der Bewilligungspflicht vorgängig und systematisch erfolge. Esther Friedli (SVP/SG) sprach von einer «Erodierung des Arbeitnehmerschutzes».
Der Status S zuerkannt wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen. Anfang Dezember lebten nach Angaben des Bundesrats rund 66’000 Personen mit Status S in der Schweiz. Im vergangenen November hatte der Bundesrat entschieden, den Status S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben.