Räte fordern ein Präventionsprogramm gegen Gewalt gegen Senioren

Das Parlament fordert vom Bund ein Programm gegen Gewalt gegen alte Menschen. Das verlangte Impulsprogramm soll auf Sensibilisierung setzen, aber auch auf Ausbildung und leicht zugängliche Betreuungsangebote, um Angehörige zu entlasten.

Der Ständerat überwies dem Bundesrat am Dienstag mit 21 zu 19 Stimmen und mit zwei Enthaltungen eine Motion der ehemaligen Mitte-Nationalrätin Ida Glanzmann (LU). Die zuständige Kommission hatte die Motion mit Stichentscheid von Präsidentin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) zur Annahme empfohlen. Der Bund stehe in der Verantwortung, sagte Crevoisier Crelier im Rat.

Gewalt, Misshandlungen und Vernachlässigung im Alter seien ein Tabu, doppelte Maja Graf (Grüne/BL) nach. Überforderung und Überlastung von Fachleuten und pflegenden Angehörigen seien häufig der Grund. Das Impulsprogramm werde mit der Alterung der Bevölkerung und des Mangels an Pflegefachleuten umso wichtiger.

Minderheitssprecher Jakob Stark (SVP/TG) verwies auf die subsidiäre Zuständigkeit des Bundes: «Im Lead sind die Kantone.» Etliche private Organisationen seien im Bereich Gewalt im Alter tätig. Das Thema sollte zudem in den Programmen gegen häusliche Gewalt aufgegriffen und alle Betroffenen von Gewalt berücksichtigt werden.

Arbeit unterbrochen

Vorarbeiten am Impulsprogramm hatten Bund und Kantone bereits geleistet, die Arbeit dann aber unterbrochen. Laut den Befürwortern wurde von jährlichen Kosten von 500’000 bis einer Million Franken ausgegangen.

Die Regierung habe die Arbeiten dann aber nicht weiterverfolgt, weil sich die Kantone nicht an den Kosten beteiligen wollten, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Im Rat wurde denn auch gefordert, dass sich die Kantone an den Kosten des solcher Programme beteiligen müssten.

Der Bund schätzt in einem Bericht von 2020, dass pro Jahr zwischen 300’000 bis 500’000 Menschen ab sechzig Jahren Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung sind. Oft seien die Vorfälle auf eine Überforderung oder Überlastung von Angehörigen oder von Betreuungspersonal zurückzuführen.