Bedingte Freiheitsstrafe für Thurgauer Kantonstierarzt gefordert
Am zweiten Tag des Prozesses gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt im Tierschutzfall Hefenhofen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit ihrem Plädoyer begonnen. Sie fordert eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft plädierte nebst der bedingten Freiheitsstrafe für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken sowie für eine Busse in der Höhe von 6800 Franken.
Schuldig zu sprechen sei der ehemalige Kantonstierarzt wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung.
Der einstige Leiter des Thurgauer Veterinäramts muss sich zusammen mit drei damaligen Mitarbeitern wegen Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen verantworten. 2017 schockierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden die Öffentlichkeit. Später räumten die Behörden den Landwirtschaftsbetrieb. Am zweiten Prozesstags werden mehrstündige Plädoyers erwartet.