Bundesrat ist dafür, dass Doppelnamen für Eheleute wieder eingeführt werden
Der Bundesrat stellt sich hinter die Wiedereinführung von Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat Vorschläge zu einer Anpassung des Namensrechts ausgearbeitet. Demnach sollen sich Verheiratete sowie eingetragene Partner und Partnerinnen unabhängig voneinander für einen Doppelnamen entscheiden können. Zwischen den Namen soll ein Bindestrich stehen können, aber nicht müssen.
Neu will die Nationalratskommission auch für Kinder einen Doppelnamen zulassen. Wenn ihre Eltern es wünschen, sollen sie einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind.
Vereinfachungen nötig
Doppelnamen nach neuem Recht sollen auch bereits verheiratete respektive registrierte Paare tragen können. Durch eine einfache Erklärung sollen sie und auch die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Doppelnamen zu führen.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, ist aber der Ansicht, dass die Kommissionsvorlage vereinfacht werden sollte. Der Entwurf enthalte zwar zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens, lasse aber nicht alle denkbaren Kombinationen zu. Es sollten daher weitere Möglichkeiten zur Namensbildung geprüft werden.
Eine Minderheit der Nationalratskommission will auf die Vorlage nicht eintreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession über die Vorlage debattieren.
Heute nicht zulässig
Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.
Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.
Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Familiennamen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tr