Zürcher Obergericht spricht Schaffhauser Fussballfans frei
Einen frauenfeindlichen Spruch der Schaffhauser Fans hat das Zürcher Obergericht am Montag nicht als strafrechtlich relevant eingestuft. Es sprach die sechs Männer frei. Das Banner könne als Provokation unter Fans gelten, meinten die Richter.
Es sei zwar erstellt, dass die sechs Männer an der Aktion beteiligt waren, sagte der Richter am Montag bei der Urteilsbegründung. Doch die Aktion sei reine Provokation gewesen, die an die Winterthurer Fans gerichtet war.
Guter Geschmack sei das sicher nicht gewesen, sagte der Richter. Aber niemand würde darin mehr als eine Provokation sehen. Als Vergleich zitierte er Gewalt-Aufrufe für die Anti-WEF-Demonstration vergangene Woche («We fight back», «WEF-Mörder-Treff»), die wohl auch nicht strafrechtlich verfolgt würden.
Den Fans wurde vorgeworfen mit dem Spruch «Winti Fraue figgä und verhaue» andere zu Gewalt aufgerufen zu haben. Das Banner hatten sie 2019 an einem Match in Winterthur hochgehalten.