Türke in Zürich wegen Geldwäscherei im grossen Stil angeklagt
Ein 60-jähriger Türke hat rund 10,5 Millionen Franken gewaschen und dabei einen Gewinn von 100'000 Franken für sich abgeschöpft: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den geständigen Mann beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Der Mann habe zwischen Oktober 2020 und seiner Verhaftung im September 2023 regelmässig von diversen Personen Bargeldbeträge in fünf- bis sechsstelliger Höhe entgegengenommen, heisst es in der Mitteilung. Diese Gelder habe er in andere Währungen gewechselt oder sie auf Wunsch der Geldgeber anonym weiter transferiert, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
Das Bargeld stammte gemäss den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft aus dem internationalen Kokainhandel, dem gewerbsmässigen illegalen Glücksspiel und weiteren Verbrechen.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann unter anderem wegen schwerer Geldwäscherei, Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Urkundenfälschung an. Die Anklage erfolgte im abgekürzten Verfahren. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte geständig ist und er mit der vereinbarten Strafe einverstanden ist.
Zur beantragten Strafe äussert sich die Staatsanwaltschaft nicht weiter. Mit der Anklageerhebung liege die Verfahrenshoheit nun beim Bezirksgericht Zürich, begründet sie dies.