Gericht lehnt Abbruch des Winterthurer Mordprozesses ab
Das Bezirksgericht Winterthur hat die Befragung eines des Mordes angeklagten 79-Jährigen am Dienstag wie geplant aufgenommen. Einen Antrag der Verteidigung, die Verhandlung vorerst abzubrechen und neue Gutachten einzuholen, lehnte das Gericht ab.
Trotz mehrmals geäussertem Verdacht sei nie richtig abgeklärt worden, ob sein Mandant an einer Demenz leide, hielt der Verteidiger fest. Zunächst müsse geprüft werden, ob er angesichts der bestehenden kognitiven Einschränkungen verhandlungsfähig sei.
Das Bezirksgericht stufte die vorhandenen Gutachten für ausreichend ein. Dem Gesundheitszustand des Beschuldigten, der im Rollstuhl in den Saal geführt wurde, will das Gericht mit stündlichen Pausen Rechnung tragen.
Der Serbe soll im Februar 2021 in Winterthur die Ehefrau seines Enkels getötet haben. Die Staatsanwältin geht von einem «krass egoistischen» Motiv aus; der Grossvater habe seine Wertvorstellungen und die Familienehre verletzt gesehen, da die Frau in die Schweiz gereist war und sich scheiden lassen wollte.